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   OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10   

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https://dejure.org/2011,25233
OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10 (https://dejure.org/2011,25233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2011 - 2 B 326/10 (https://dejure.org/2011,25233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2011 - 2 B 326/10 (https://dejure.org/2011,25233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 26; SächsBG § 54, § 57, § 58
    Versetzung in den Ruhestand, Polizeidienstunfähigkeit, Nachzahlung der vorläufig einbehaltenen Besoldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Polizeibeamter auf Lebenszeit kann aufgrund eines polizeiärztlichen Gutachtens in den Ruhestand versetzt werden; Rechtliche Ausgestaltung der Grundlagen der Polizeidienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiärztliches Gutachten als Grundlage der Versetzung eines Polizeibeamten auf Lebenszeit in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 31.05.2010 - 2 B 101/10

    Verpflichtung des Dienstherrn zur Prüfung einer anderweitigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10
    Entspricht der Antragsteller aber nicht (mehr) den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an eine uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst, ist er dauerhaft unfähig, ein statusrechtliches Amt in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 2005, ZBR 2005, 305; Senatsbeschl. v. 31. Mai 2010 - 2 B 101/10 -, juris).

    Eine weitere Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG findet nicht statt, da hier die Versetzung in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juli 2009, ZBR 2010, 41; Senatsbeschl. v. 3. Mai 2010 - 2 B 101/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 23.03.2011 - 2 B 237/10

    Besoldung, Streitwert, Vorläufigkeit des Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10
    Für den Antrag auf Weiterzahlung seiner Bezüge in der bisherigen Höhe ab Mai 2010 bestehe wegen doppelter Rechtshängigkeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da dieser bereits Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - 3 L 211/10 - gewesen und noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht - 2 B 237/10 - sei.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung; Untersuchungsaufforderung; Weigerung

    Dieser Betrag ist für das Eilverfahren zu halbieren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.5.2011 - 5 ME 48/11 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 - Sächs. OVG, Beschluss vom 28.3.2011 - 2 B 326/10 -, juris Rn. 12), beträgt also 23.893,92 EUR.
  • VG Dresden, 16.06.2011 - 11 K 582/09

    Dienstunfähigkeit und formelle Anforderungen an ein Ruhestandsverfahren

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits festgestellt (Beschl. v. 28. März 2011 - 2 B 326/10 - Beschl. v. 7. Januar 2009, ZBR 2010, 284), dass der Präsident der Vertreterin des Beklagten bei einer Entscheidung nach § 54 Abs. 4 Satz 1 SächsBG n. F. / § 54 Abs. 3 Satz 1 SächsBG a. F. in seiner Funktion als Ernennungsbehörde in einer personalisierten Zuständigkeit und nicht als Dienstvorgesetzter tätig wird, insoweit also eine nochmalige Überprüfung unter Übergang der Zuständigkeit stattfindet.

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG i. V. m. § 52 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG (SächsOVG, Beschl. v. 28. März 2011 - 2 B 326/10 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 16/13

    Versetzung eines polizeidienstunfähigen und allgemein dienstfähigen

    Der Dienstherr darf in seine Prognose weitreichende organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2012 - 2 B 138/11 -, juris; Beschl. v. 28. März 2011 - 2 B 326/10 - Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 B 90/10 - und v. 31. Mai 2010 - 2 B 101/10 -, beide juris; Woydera, in: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 150 SächsBG Rn. 7, 8).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 2 A 756/11

    Zurruhesetzung, Dienstunfähigkeit, maßgebliche Sach- und Rechtslage

    Dass er jedenfalls nicht verpflichtet war, einen speziell auf den Kläger zugeschnittenen Dienstposten zu schaffen, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. Senatsbeschl. v. 28. März 2011 - 2 B 326/10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

    Das von ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - (ZBR 2005, 308 f.) betraf die Ansprüche, die ein polizeidienstunfähiger Polizeibeamter gegenüber seinem Dienstherrn hat, und konnte so verstanden werden, dass der Dienstherr zu einer derartigen Verwendung ermächtigt, aber nicht verpflichtet werde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 326/10 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2006 - OVG 4 S 12.06 - unveröffentlicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

    Das von ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - (ZBR 2005, 308 f.) betraf die Ansprüche, die ein polizeidienstunfähiger Polizeibeamter gegenüber seinem Dienstherrn hat, und konnte so verstanden werden, dass der Dienstherr zu einer derartigen Verwendung ermächtigt, aber nicht verpflichtet werde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 326/10 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2006 - OVG 4 S 12.06 - unveröffentlicht).
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